1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 der Betreiberin oder dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind von der Betreiberin oder dem Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.